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BFH 21.09.2011 I R 50/10, BBK 2/2012 S. 54

Bilanzierung | Rückstellung eines Kfz-Vermieters für Beteiligung des Mieters am künftigen Verkaufserlös zulässig

Ein Kfz-Vermieter darf eine Rückstellung bilden, wenn der Mieter am künftigen Verkaufserlös des Kfz nach Ablauf der Mietzeit beteiligt wird. Die Rückstellung ist möglich,

  • soweit der Verkaufserlös über dem vertraglich vereinbarten Restwert des Fahrzeugs liegt, so dass eine Abführungspflicht entsteht, und

  • soweit der Restwert des Fahrzeugs unter dem Buchwert des Kfz bei Beendigung des Mietvertrags liegt. Dann kommt es zu einem Buchverlust. Denn dem Vermieter verbleibt nur der vereinbarte Fahrzeug-Restwert, der unter dem Buchwert liegt.

Beispiel

V vermietet im Januar 2012 an M ein Kfz für zwei Jahre bis zum . Sie vereinbaren einen Fahrzeugrestwert von 15.000 € und eine Beteiligung des M an dem diesen Betrag übersteigenden Verkaufserlös. Der ...