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Bilanzierung | Rückstellung eines Kfz-Vermieters für Beteiligung des Mieters am künftigen Verkaufserlös zulässig
Ein Kfz-Vermieter darf eine Rückstellung bilden, wenn der Mieter am künftigen Verkaufserlös des Kfz nach Ablauf der Mietzeit beteiligt wird. Die Rückstellung ist möglich,
soweit der Verkaufserlös über dem vertraglich vereinbarten Restwert des Fahrzeugs liegt, so dass eine Abführungspflicht entsteht, und
soweit der Restwert des Fahrzeugs unter dem Buchwert des Kfz bei Beendigung des Mietvertrags liegt. Dann kommt es zu einem Buchverlust. Denn dem Vermieter verbleibt nur der vereinbarte Fahrzeug-Restwert, der unter dem Buchwert liegt.
V vermietet im Januar 2012 an M ein Kfz für zwei Jahre bis zum . Sie vereinbaren einen Fahrzeugrestwert von 15.000 € und eine Beteiligung des M an dem diesen Betrag übersteigenden Verkaufserlös. Der ...