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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1208/10

Gesetze: EStG § 32 c Abs. 1, 34 Abs. 3 in der Fassung des Jahres 2007

Verhältnis § 34 Abs. 3 und § 32 c Abs. 1 EStG in der Fassung des Jahres 2007

Leitsatz

Wenn der Steuerpflichtige hinsichtlich des Betrages von 5 Mio. € die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG beantragt, kann auch für den über 5 Mio. € hinausgehenden Veräußerungsgewinn die Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG 2007 nicht in Anspruch genommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
CAAAD-99761

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