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FG Münster Urteil v. - 4 K 597/10 Ki EFG 2012 S. 390 Nr. 5

Gesetze: KiStO § 5 GG Art 140 WRV Art 137 Abs 3 KiStG NW § 3

Kirchensteuer:

Kirchensteuerpflicht eines polnischen Staatsangehörigen

Leitsatz

Ein polnischer Staatsangehöriger, der Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist, in Deutschland als selbständiger Fliesenleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in Deutschland einen Wohnsitz unterhält, ist auch dann in Deutschland kirchensteuerpflichtig, wenn sein polnischer Heimatwohnsitz weiter Lebensmittelpunkt bleibt.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 390 Nr. 5
VAAAD-99759

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