Verhinderung der Entscheidung über einen Antrag auf verbindliche
Auskunft durch Erlass einer einstweiligen Anordnung
Leitsatz
1. Der im Betriebsprüfungsbericht
dargestellte Sachverhalt ist für eine verbindliche Zusage nach § 204 AO nicht
bindend. Bei Behauptung einer unrichtigen Sachverhaltsdarstellung in diesem
Bericht bedarf es keines erfolgreichen Angriffs des Berichts, um auf der
Grundlage des für zutreffend erachteten Sachverhalts eine verbindliche Zusage
zu erhalten.
2. Einem Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Entscheidung über einen Antrag auf
Erteilung einer verbindlichen Zusage nach § 204 AO bis zur Korrektur der
Sachverhaltsdarstellung des BP-Berichts fehlt der erforderliche
Anordnungsgrund.
Tatbestand
Fundstelle(n): XAAAD-99754
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