Steuerbarkeit der in Zusammenhang mit einem Anteils-Ankaufsrecht vereinnahmten Optionsprämie als sonstige Leistung nach §
22 Nr. 3 EStG
Leitsatz
Erhält ein GmbH-Gesellschafter für die Einräumung eines befristeten Ankaufsrechts für seine Anteile eine nicht auf den Kaufpreis
anzurechnende Optionsprämie, ist die Prämie eine Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG und nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb
nach § 17 EStG zuzuordnen, wenn die Optionsvereinbarung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung erlangt, nach der der
Gesellschafter die Prämie unabhängig vom Anteilsverkauf behalten kann.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 30 DStRE 2012 S. 1250 Nr. 20 EFG 2012 S. 839 Nr. 9 Ubg 2012 S. 763 Nr. 11 YAAAD-99745
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