Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft erfordert Ansässigkeit eines der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater
im Nahbereich
Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung der zuständigen Steuerberaterkammer
Leitsatz
1. Voraussetzung der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft ist, dass mindestens einer der zu Geschäftsführern
bestellten Steuerberater seine Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich unterhält. Nahbereich in diesem
Sinne ist in der Regel ein Umkreis von etwa 50 km Luftlinienentfernung.
2. Ein Steuerberater kann regelmäßig nur über eine berufliche Niederlassung verfügen.
3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens gemäß § 49 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 50 StBerG müssen die vom Gesetzgeber vorgesehenen
Voraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung seitens der zuständigen Steuerberaterkammer erfüllt sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 388 Nr. 6 EFG 2012 S. 879 Nr. 9 DAAAD-99739
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