Gesetze: AEUV Art 288, Entscheidung 2007/375/EG Art 4, Entscheidung 2007/375/EG Art 6, Entscheidung 2006/323/EG Art 5, Entscheidung 2006/323/EG Art 6
Rechtsfrage
Es wird beantragt, festzustellen, dass
die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien (Im Folgenden: Entscheidung 2006/323) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundene staatliche Beihilfe zurückzufordern, und dass
die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 4 und 6 der Entscheidung 2007/375/EG der Kommission vom über die Befreiung durch Frankreich, Irland und Italien von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon sowie auf Sardinien verwendet werden (im Folgenden: Entscheidung 2007/375), und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle Maßnahmen ergriffen hat, die notwendig sind, um die mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundene staatliche Beihilfe zurückzufordern.
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