Ist eine Rechtsvorschrift, die eine Steuerbefreiung für Einkünfte einer im Inland steuerpflichtigen Person aus einer nichtselbständigen Tätigkeit davon abhängig macht, dass der Arbeitgeber seinen Sitz im Inland hat, eine derartige Steuerbefreiung aber nicht vorsieht, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union hat, mit Art. 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (in der Fassung des am unterzeichneten Vertrags von Nizza; jetzt: Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vereinbar?
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