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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 65

Der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes

Dr. Hans Reinold Horst

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-99620 Seit dem liegt der Referentenentwurf für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln – Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)” vor. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Mitte des Jahres 2012 zu erwarten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Überblick über die zivil- und prozessrechtlichen Änderungen

[i]Neues Kapitel im BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen u. a.Die sich aus diesem Vorhaben ergebenden Änderungen sind umfangreich. Als wesentliche geplante Neuerungen sind hervorzuheben:

  • Erleichterungen zugunsten des Vermieters bei energetischen Modernisierungen (§§ 555a bis 555f BGB-E),

  • Ausschluss des baumaßnahmenbedingten Mietminderungsrechts des Mieters für die ersten drei Monate (Härtefälle ausgenommen),

  • Ausschlussfrist für Härteeinwände des Mieters,

  • die Interessenabwägung als Grundlage der Duldungspflichten beinhaltet nun auch Klimaschutzbelange,

  • erleichterte Kostenumlage beim Contracting (Umstellung der eigenen Versorgung mit Wärme und Heizenergie auf gewerbliche Wärmelieferung durch Drittanbieter),

  • zusätzliche fristlose Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter bei ...