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Der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-99620 Seit dem liegt der Referentenentwurf für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln – Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)” vor. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Mitte des Jahres 2012 zu erwarten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Überblick über die zivil- und prozessrechtlichen Änderungen
[i]Neues Kapitel im BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen u. a.Die sich aus diesem Vorhaben ergebenden Änderungen sind umfangreich. Als wesentliche geplante Neuerungen sind hervorzuheben:
Erleichterungen zugunsten des Vermieters bei energetischen Modernisierungen (§§ 555a bis 555f BGB-E),
Ausschluss des baumaßnahmenbedingten Mietminderungsrechts des Mieters für die ersten drei Monate (Härtefälle ausgenommen),
Ausschlussfrist für Härteeinwände des Mieters,
die Interessenabwägung als Grundlage der Duldungspflichten beinhaltet nun auch Klimaschutzbelange,
erleichterte Kostenumlage beim Contracting (Umstellung der eigenen Versorgung mit Wärme und Heizenergie auf gewerbliche Wärmelieferung durch Drittanbieter),
zusätzliche fristlose Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter bei ...