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Frankreich; | Steueränderungen
Die Absenkung der Gewerbesteuer (taxe professionnelle), die bereits 1999 begonnen wurde, wird fortgesetzt. Von der Lohnsumme als Bemessungsgrundlage sind 1 670 000 FF steuerfrei (1999: 550 000 FF). Damit zahlen 1 Mio Unternehmen im Jahr 2000 keine Gewerbesteuer mehr auf den Lohnanteil. Die Mietsteuer (droit de bail) soll in den Jahren 2000 und 2001 für die Mieter stufenweise abgeschafft werden. Diese Steuer ist vom Mieter eines privat genutzten Grundstücks i. H. v. 2,5 % der Miete zu zahlen. Ab dem Jahr 2000 sind Monatsmieten unter 2 500 FF steuerfrei, im Folgejahr dann auch die restlichen Mietverhältnisse. Die Vermieter bleiben weiterhin steuerpflichtig, sie haben wie bisher 2,5 % der Mieteinnahmen zu entrichten. Die Grunderwerbsteuer wird rückwirkend ab von 6 % auf 4,8 % (3,6 % Departem...