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Einkommensteuer; | Pauschalbesteuerung inländischer Einkünfte von Steuerausländern aus Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen
(1) Ausländische juristische Personen sind gem. Art. 19 Abs. 3 GG vom materiellen Grundrechtsschutz ausgeschlossen. (2) Die in § 49 Abs. 3 EStG vorgesehene pauschale Besteuerung von Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 noch gegen Art. 14 GG (, EFG, 1230). •Hinweis: Unter Hinweis auf den (BVerfGE 21, 207) ist das FG der Ansicht, daß die in Art. 19 Abs. 3 GG genannten Grundrechte auch juristischen Personen zustehen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Diese Erweiterung der Grundrechte erstrecke sich indes nur auf inl. juristische Personen. Eine ausdehnende Auslegung auf ausl. juristische Personen sei nach Wortlaut und Sinn der Verfassungsnorm nicht möglich. Aber selbst dann, wenn man der Auffassung folgen würde, daß es eigentl...