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Rumänien; | Steuervergünstigungen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU)
Das am in Kraft getretene neue rumänische KMU-Gesetz (ABl Rep. Rumänien Teil I, Nr. 349/1999) gewährt den KMU eine Reihe von Steuer- und Zollvergünstigungen. Reinvestierter Bruttogewinn wird von der Gewinnsteuer befreit. Die Gewinnsteuer wird um 20 % reduziert, wenn die Zahl der Arbeitsplätze im Verhältnis zum vorangegangenen Finanzjahr real um mindestens 10 % erhöht wird. Bei Exportlieferungen (ausgenommen Rohstoffe und ähnliche Produkte) wird die darauf entfallende Gewinnsteuer um 75 % ermäßigt. Die KMU sind von Importzöllen für Maschinen, Industrieausrüstungen und Know-how freigestellt. Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Arbeitnehmern mit einem Jahresumsatz bis zu 8 Mrd. Lei, ausgenommen Banken, Versicherungen, Investmentfonds und Außenhandelsunternehmen.