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Doppelbesteuerung; | Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeit- geber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland
Eine Freistellung von Ruhegehaltszahlungen an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach dem jeweils einschlägigen DBA kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausl. Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn von dem vorstehenden Grundsatz in bestimmten Fällen abgewichen wird. Die betroffenen Fälle und die dabei vom Stpfl. bzw. dem Arbeitgeber vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Ausführungen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Vereinfachungen nur gelten, wenn in dem mit dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers geschlossenen DBA keine Regelung enthalten ist, die die Steuerfreistellung im Quellenstaat von einem Antrag abhängig macht (antragsgebundene Frei...