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BFH 19.04.1999 I B 141/98, IWB 1/2000

Einkommensteuer; | zur Anrechnung Schweizer Steuern bei inländischen Einkünften und Einkünften aus Drittstaaten

(1) Die Vorschriften des Abkommensrechts zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (hier: DBA-Schweiz) gehen § 34c Abs. 1 EStG vor. (2) Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz sieht keine Anrechnung der Schweizer Steuer vor, die die Schweiz auf Einkünfte erhoben hat, die der Stpfl. durch seine Tätigkeit in der Bundesrepublik oder Drittstaaten erzielte. (3) Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfaßt nicht sog. Handlungsbevollmächtigte. (4) Erzielt ein Stpfl. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die er u. a. in der Bundesrepublik oder in Drittstaaten ausgeübt hat, so steht das DBA-Schweiz ihrer Besteuerung im Inland nicht entgegen. (5) Wird die Tätigkeit — jeweils weniger als 183 Tage — in Italien, Großbritannien, den Niederlanden oder Frankreich ausgeübt, so kann die hierfür von einem Schweizer Arbeitgeber gezahlte Vergütung im Inland besteuert werden. Eine Besteuerung im Inland für Tätigkeiten in...