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OFD München 07.10.1999 S 1301 A - 25 St 41, IWB 24/1999

Doppelbesteuerung; | Behandlung von „Ferngeschäftsführern” nach dem DBA-Österreich

Sog. Ferngeschäftsführer, die ihre geschäftsführende Tätigkeit ausschließlich vom Ausland ausüben, erzielen nach nationalem deutschen EStG beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Denn es wird unterstellt, daß die Weisungen des Geschäftsführers als Organ der GmbH am Sitz der Gesellschaft wirksam werden. Nach einer Verständigungsvereinbarung aus dem Jahr 1994 zwischen dem BMF und dem österr. FinMin. üben Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ihre Tätigkeit dort aus, wo die Weisungen der geschäftsleitenden Organe zugehen. Dies entspricht der früheren Rspr. des BFH ( BStBl 1972 II S. 68). Die Außensteuerreferenten der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben in der Sitzung II/98 die Frage erörtert, ob im Hinblick auf das (BStBl 1995 II S. 95) an der vorgenannten Verständigu...