1. Besteht die Rechnung über die künftige Lieferung eines Blockheizkraftwerks aus mehreren Dokumenten, sind in einem Dokument
alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die Rechnungsangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ergeben.
2. Nehmen die die Rechnung ergänzenden Dokumente keinen Bezug auf die Rechnungsausstellung und ist der Gegenstand der Lieferung
zum Zeitpunkt der Anzahlung nicht hinreichend genau bestimmt, da genaue technische Daten über das zu liefernde Blockheizkraftwerk
fehlen, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 377 Nr. 4 StBW 2012 S. 9 Nr. 1 AAAAD-99325
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