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FG München Beschluss v. - 14 V 2031/11

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1UStG § 14UStG § 2 Abs. 1 S. 1UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1

Aufteilung von Vorsteuern

Leitsatz

Soweit der Antragsteller sowohl steuerpflichtige als auch nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Ausgangsumsätze tätigt, sind die in den unternehmerischen Bereich entfallenden Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen (, BStBl II 2007, 417). Nach dieser Vorschrift ist der Teil der Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG wirtschaftlich zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 27
DStRE 2012 S. 1022 Nr. 16
Ubg 2012 S. 642 Nr. 9
WAAAD-99309

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