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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 261/08 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung bei langjährigem Leerstand

Leitsatz

  1. Eine Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung eines sanierungsbedürftigen und deshalb langjährig (10 Jahre) leerstehenden Objekts kann erst angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirkt, durch Beseitigung der baulichen Mängel einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.

  2. Bloße Vorbereitungsmaßnahmen wie Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten sind für sich betrachtet nicht geeignet, diese Voraussetzung zu erfüllen.

Fundstelle(n):
UAAAD-99301

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