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Offshore-Vergünstigungen im EU-Fokus
EuGH (Große Kammer) C-106/09 P und C-107/09 – Beihilfeentscheidung zu Gibraltar
Obwohl die gibraltarische Steuerreform aus dem Jahr 2002 nie in Kraft getreten ist, erzielte sie mit der nunmehrigen EuGH-Entscheidung eine erhebliche Breitenwirkung. Der EuGH verwarf den Gesetzesentwurf als verbotene Beihilfe.
I. Einleitung – Offshore und Gibraltar
[i]Gibraltar setzt inter- nationale Standards umOffshore bedeutet im wörtlichen Sinn außerhalb der Küstengewässer („happening or existing in the sea, vgl. Oxford Advanced Learners Dictionary) und bezieht sich i. d. R. auf eine Rechtsordnung, die auch ein günstiges Steuerklima aufweist und nicht oder nur eingeschränkt mit ausländischen Finanzverwaltungen zusammenarbeitet (vgl. nur OECD, Countering Offshore Tax Evasion, September 2009). [i]http://www.oecd. org/dataoecd/50/0/4360 6256.pdfDies traf in der Vergangenheit auch auf Gibraltar zu. Gibraltar bekannte sich jedoch im Jahr 2002 zu einer internationalen Zusammenarbeit und wird auch in dem jüngsten Bericht der OECD vom als Rechtsordnung anerkannt, die internationale Standards im Steuerwesen umgesetzt hat. So ist beispielsweise auch das Auskunftsabkommen zwischen Gibraltar und Deutschland seit dem in Kraft.
[i]Britisches Überseegebiet innerhalb der EUGibraltar ist ein britisches Überseegebiet, dessen auswärtige Beziehungen vom ...