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Identifikation durch Schilderung eines Verhaltensmusters?
Amtshilfe der Schweiz in Steuersachen
Das zwischen der Schweiz und Deutschland am abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) enthielt in seiner ursprünglichen Fassung lediglich die sog. kleine Auskunftsklausel. Diese sieht vor, dass sich die Vertragsstaaten diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die zur richtigen Anwendung des Abkommens erforderlich sind. In den beiden Revisionsprotokollen vom und vom haben die Schweiz und Deutschland diese Auskunftsklausel schrittweise erweitert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in
I. Einleitung
Im Schatten dieser materiell-rechtlichen Entwicklung fand auch auf Ebene der formellen Anforderungen an ein Amtshilfeersuchen eine Wandlung statt.
Den Anfang machte das im Zusammenhang mit der UBS – USA-Affäre ergangene in welchen das Bundesverwaltungsgericht sog. Gruppenanfragen zugelassen hat, sofern im entsprechenden Amtshilfeersuchen hinreichende Anhaltspunkte für ein „Betrugsdelikt oder dergleichen begangen” geschildert sind ( und 7426/2008 E. ...