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IWB 22/1999

Kasachstan; | Etikettierungspflicht bei Importen

Das zuständige Ministerium in Kasachstan hat eine Neuregelung zur Etikettierung von Importwaren nach Kasachstan erlassen. Die Maßnahme ist zum vorgesehen. Hiernach dürfen ca. 450 Produkte nur dann nach Kasachstan eingeführt werden, wenn eine Etikettierung in russischer und kasachischer Sprache vorliegt. Als Sonderregelung ist die Zeit bis zum bestimmt worden. Eine Etikettierung in diesen Sprachen darf der Verpackung der Waren bis zu diesem Zeitpunkt gesondert beigelegt werden. Das Ministerium für Industrie, Handel und Energiewirtschaft erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen.

[KPB]