Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zuordnung gemischt-genutzter Wirtschaftsgüter zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bis zum 31. 5. des Folgejahres erforderlich
(1) Ist ein Gegenstand sowohl
für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke
vorgesehen (gemischte Nutzung), kann der Stpfl. (Unternehmer) den Gegenstand
a) insgesamt seinem Unternehmen zuordnen,
b) ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen
belassen oder
S. 45c) ihn
im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem
Unternehmensvermögen zuordnen (Zuordnungswahlrecht).
(2) Die sofort bei Leistungsbezug zu
treffende Zuordnungsentscheidung ist „zeitnah”, d. h. bis
spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren.
(3) Keine „zeitnahe”
Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn die
Zuordnungsentscheidung dem FA erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von
Steuererklärungen (31. 5. des Folgejahres)...