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BFH 12.10.2011 I R 33/10, StuB 1/2012 S. 39

Entnahme einbringungsgeborener Anteile

Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile muss keinen Entnahmegewinn versteuern, wenn er die Anteile verschenkt (entgegen NWB YAAAA-77326, BStBl 1998 I S. 268, Tz. 21.12.; Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 2002; § 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 UmwStG 2002).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall gehörten die einbringungsgeborenen Anteile an einer GmbH zum Betriebsvermögen, die GmbH war Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Im Jahr 2002 übertrug der Kläger u. a. durch eine Schenkung 15 % der einbringungsgeborenen, durch eine Buchwertübertragung des früheren Einzelunternehmens auf die GmbH entstandenen GmbH-Anteile auf seine Ehefrau. Die Schenkung führt begrifflich grundsätzlich zu einer gewinnwirksamen Entnahme i. S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Entnahmeregeln des EStG werden aber nach...