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StuB Nr. 1 vom Seite 33

Verzicht auf einen Anlagespiegel aus Wesentlichkeitsgründen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Geschäftszweck der U AG ist die Unternehmensberatung. Die Bilanzsumme von 100 Mio € besteht aktivisch zu etwa 90 Mio € aus Umlaufvermögen (Forderungen, unfertige Leistungen, liquide Mittel), 5 Mio € aus Finanzanlagen (Beteiligungen und Genossenschaftsanteile), 3 Mio € aus Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) und 2 Mio € aus immateriellen Anlagen (Software).

Die jährlichen Investitionen in die Sach- und immateriellen Anlagen entsprechen in etwa den jährlichen Abschreibungen; der Buchbestand bleibt demzufolge im Wesentlichen konstant. Bei den Finanzanlagen hat es seit Jahren keine wesentlichen Änderungen in Bestand und Buchwerten mehr gegeben.

II. Fragestellung

Kann die U AG unter Berufung auf den Wesentlichkeitsgrundsatz in ihrem HGB-Abschluss auf einen Anlagespiegel (oder äquivalente Angaben in der Bilanz) verzichten?

III. Lösungshinweise

1. Anlagespiegel für Sach- und immaterielle Anlagen

Nach § 268 Abs. 2 HGB ist in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind u. a. Anschaffungs-/Herstellungskosten, Zu- und Abgänge, kumulierte und Jahresabschreibungen sowie bei Darstellung im A...