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Droht eine Konzernrechnungslegungspflicht von Stiftungen?
Änderungen nach BilMoG
Stiftungen sind nicht nur ein bedeutsames Instrument zur privaten Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur. Sie sind auch ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftslebens, sei es durch den Betrieb eigener Unternehmen, sei es durch das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom wurde auch die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten sowie die Abgrenzung des Konsolidierungskreises im Publizitätsgesetz (PublG) geändert. Infolge des Paradigmenwechsels vom Konzept der einheitlichen Leitung zum Konzept der Beherrschungsmöglichkeit sehen sich Stiftungen mit der Frage konfrontiert, ob sie unter dem Regime des BilMoG erstmals zur Konzernrechnungslegung (und -prüfung) verpflichtet sind. Des Weiteren könnten Stiftungen zunehmend als Zweckgesellschaften in Konzernabschlüsse nach HGB oder PublG einbezogen werden.
Mit dem BilMoG ist die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten sowohl im Dritten Buch des HGB (§§ 290 – 293 HGB) als auch im PublG (§ 11 PublG) geändert worden.
Da § 290 HGB auf Stiftungen nicht anwendbar ist, kann sich eine Konzernrechnungslegungspflicht für Stiftungen nur aus § 11 PublG erge...