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FG Münster Urteil v. - 13 K 1907/10 E EFG 2012 S. 223 Nr. 3

Gesetze: EStG § 7 Abs 4 Satz 1 Nr 2a, EStG § 9, EStG § 12, EStDV § 11d, HGB § 255, EStG § 7 Abs 1

AfA:

Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichen Erwerb

Leitsatz

1) Erwerbsnebenkosten sind auch bei einem unentgeltlichen Erwerb im Wege der AfA steuerlich abzugsfähig.

2) Erbauseinandersetzungskosten, die im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung vermieteten Grundbesitzes anfallen, sind dem Grunde nach Werbungskosten; sie sind nicht dem Erbvorgang zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 8/2012 S. 351
DStR 2013 S. 6 Nr. 26
DStRE 2013 S. 905 Nr. 15
DStZ 2012 S. 11 Nr. 1
EFG 2012 S. 223 Nr. 3
ErbBstg 2012 S. 92 Nr. 4
KÖSDI 2012 S. 17730 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2012 S. 168
StBW 2012 S. 52 Nr. 2
OAAAD-99222

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