Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichen
Erwerb
Leitsatz
1) Erwerbsnebenkosten sind auch bei
einem unentgeltlichen Erwerb im Wege der AfA steuerlich abzugsfähig.
2) Erbauseinandersetzungskosten, die
im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung vermieteten Grundbesitzes
anfallen, sind dem Grunde nach Werbungskosten; sie sind nicht dem Erbvorgang
zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2012 S. 351 DStR 2013 S. 6 Nr. 26 DStRE 2013 S. 905 Nr. 15 DStZ 2012 S. 11 Nr. 1 EFG 2012 S. 223 Nr. 3 ErbBstg 2012 S. 92 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17730 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2012 S. 168 StBW 2012 S. 52 Nr. 2 OAAAD-99222
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