Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Kindergeld bei Besuch einer Schule in der Türkei
(1) Kindergeld ”nach dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen” ist Kindergeld ”nach dem EStG”. (2) Ein Kind, das die türkische Staatsbürgerschaft hat und nach Schulbesuch in Deutschland für mehrere Jahre mit der Absicht, den Schulbesuch in Deutschland später fortzusetzen, eine Schule in der Türkei besucht, und dem während der Zeit des ausl. Schulbesuchs ein Wohnraum in der großelterlichen Wohnung weiterhin zur Verfügung steht, in dem es sich während der Schulferien aufhält, ist nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG zu berücksichtigen ( 4 98 133 K 1, rkr., EFG, 847). •Hinweis: Der Kl., ein in Deutschland ansässiger türkischer Staatsangehöriger, der hier als Arbeitnehmer tätig ist, begehrte für seinen 1982 geborenen Sohn, der eine Internatsschule (Realschule) in der Türkei besucht, Kin...