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Doppelbesteuerung; | atypisch stille Beteiligung an Schweizer Kapitalgesellschaft (Art. 7 DBA-Schweiz)
Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kapitalgesellschaft beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne i. S. des Art. 7 DBA-Schweiz. Diese Gewinnanteile durften bis zum Veranlagungszeitraum 1993, soweit die Schweizer Gesellschaft aktiv tätig war und ihr Gewinn innerhalb von schweizerischen Betriebsstätten erzielt wurde, nicht in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einbezogen werden ().