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Kein Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis des GmbH-Gesellschafters
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-99059 Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom (II ZB 17/10) eine der umstrittensten Fragen zur GmbH-Gesellschafterliste entschieden: Obwohl diese grds. auch einen gutgläubigen Erwerb ermöglicht, komme ein solcher in der Schwebezeit einer aufschiebend bedingten Anteilsabtretung nicht in Betracht. Ein konkreter Schutz des Ersterwerbers sei daher nicht geboten. Insbesondere sei die Einreichung einer notariellen Zwischenliste, in der die Tatsache der bedingten Abtretung publik gemacht wird, weder erforderlich noch zulässig, so der BGH. Diese Entscheidung hat für die Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Aussagekraft der aktuellen Gesellschafterliste.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Sachverhalt und Entscheidung des BGH
[i]Aufschiebend bedingte Anteilsabtretung in 2010 – unklare RechtslageIm entschiedenen Fall war ein Geschäftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung übertragen worden. Zum damaligen Zeitpunkt (2010) war die Frage höchst umstritten, ob ein Zweiterwerber im guten Glauben an die Richtigkeit der unverändert den Veräußerer als Gesellschafter ausweisenden Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 GmbHG dessen Anteil erwerben konnte.
[i]Notar reichte Zwischenliste zum Handelsregister einDer Notar reichte zur Zerstreuung eines etwaigen guten Glaubens eine ...