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In eigener Sache | Berichtigung eines Fehlers zur Sozialversicherungsentgeltverordnung in der Beilage zu NWB 52/2011
Die [i]BGBl I 2011 S. 2453Sachbezugswerte wurden durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung für das Jahr 2012 teilweise geändert. So beträgt der monatliche Verpflegungssatz nun insgesamt 219 € (zuvor 217 €) und setzt sich aus 47 € für Frühstück (unverändert) sowie für Mittag- und Abendessen mit je 86 € zusammen (nicht wie in der NWB-Beilage „Grenzwerte und Pauschalen 2012” und im Vorjahr 85 €).