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BGH 30.06.2011 I ZR 157/10, NWB 2/2012 S. 95

Wettbewerbsrecht | Angebotstricks für neuen Eintrag in Branchenverzeichnis sind irreführend

Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen (kostenpflichtigen) Eintrag in ein Branchenverzeichnis, dessen Gestaltung und Inhalt darauf angelegt sind, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG. Ein solches Angebot ist auch irreführend (§ 5 Abs. 1 UWG) und also unzulässig – je nach Fallgestaltung ist der Anbieter zur Unterlassung oder auch zum Schadensersatz verpflichtet.