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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 467/09 EFG 2012 S. 305 Nr. 4

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 5

Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar

Leitsatz

  1. Zur betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen.

  2. Aufwendungen für ein Erststudium können als vorweggenommene BA abziehbar sein.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2012 S. 158
DStRE 2012 S. 1493 Nr. 24
EFG 2012 S. 305 Nr. 4
StBW 2012 S. 6 Nr. 1
VAAAD-98988

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