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Buchführung | Feier von Firmenjubiläum und Geburtstag eines Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA – keine Aufteilung
Betriebsausgaben erfordern, dass eine private Mitveranlassung im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG allenfalls von untergeordneter Bedeutung ist. Bei den Aufwendungen einer GmbH für die Feier ihres Firmenjubiläums, neben dem als gleichberechtigter Anlass ein runder Geburtstag des zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers steht, handelt es sich nicht um abzugsfähige Betriebsausgaben, sondern um eine vGA. Denn nach Ansicht des Gerichts ist nicht ersichtlich, wie eine Aufteilung der Kosten stattfinden könnte, wenn alle Eingeladenen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sowohl das eine als auch das andere Ereignis feiern wollten und sollten.
Kolbe, Steuerliche Beurteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, BBK 17/2010 S. 826 NWB FAAAD-49079.