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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 176/11

Gesetze: BGB § 1955; BGB § 119

Leitsatz

Leitsatz:

Eine nach Muster umfassend formulierte Ausschlagungserklärung lässt keinen Anhaltspunkt dafür zu, der Ausschlagende könne die Erklärung als einen unmittelbaren, von seinem Willen abhängigen Übertragungsvorgang missverstanden haben.

Fundstelle(n):
VAAAD-98949

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