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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 10/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Vorschriften führt in der Regel nicht zu einem Ruhen des Leistungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.

2. Auch bei gewillkürter Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten von Zahnkronen nur, wenn die Versorgung vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-98921

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