EuGH Beschluss v. - C-611/10 und C-612/10

Verbindung von Rechtssachen

Instanzenzug:

Gründe

Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Art. 14 und 14a Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).

Da die vorgenannten Rechtssachen den gleichen Gegenstand betreffen und miteinander im Zusammenhang stehen, sind sie nach Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssachen C-611/10 und C-612/10 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Fundstelle(n):
VAAAD-98868