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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien
Nach dem ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei börsennotierten Aktien grds. dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an (Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung).
Der I. Senat des BFH hat mit dieser Grundsatzentscheidung gleichsam ein Machtwort gesprochen und Klarheit geschaffen. Bei börsennotierten Aktien markiert der unter den Anschaffungskosten liegende Kurswert am Bilanzstichtag grds. die voraussichtlich dauernde Wertminderung und b...