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FG Nürnberg 02.12.1998 III 84/96, IWB 17/1999

Doppelbesteuerung; | keine Betriebsstätte bei geringfügiger Nutzung eines Raumes

Die Nutzung eines im Ausland gelegenen, von einem ausländischen Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsraumes, der zwei bis drei Tage im Monat während eines Jahres zur Erstellung einer technischen Studie genutzt wird, begründet keine Betriebsstätte des inländischen technischen Beraters (, EFG 1999, 778). •Hinweis: Der Kl. hielt sich im Jahr 1989 zur Erstellung einer technischen Studie an rd. 2—3 Tagen im Monat bei dem Auftraggeber in Frankreich auf. Dieser hatte sich vertraglich verpflichtet, dem Kl. einen Raum für die gesamte Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen. Der Raum durfte vom Kl. auch im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit für andere Auftraggeber genutzt werden. Das FA sah die Tätigkeit des Kl. indes als gewerblich an und lehnte es ab, die ...