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Wettbewerbsrecht; | Rechtserschöpfung des Markeninhabers
Die Rs. C-173/98 hat der wie folgt entschieden: Nach Art. 7 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates v. zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken i. d. F. des Abkommens über den EWR v. tritt die Erschöpfung der Rechte aus der Marke nur ein, wenn die Waren in der Gemeinschaft (seit dem Inkrafttreten des Abkommens über den EWR: im EWR) in den Verkehr gebracht worden sind. Dieser Artikel beläßt den Mitgliedstaaten nicht die Befugnis, in ihrem nationalen Recht die Erschöpfung der Rechte aus der Marke für in Drittländer in den Verkehr gebrachte Waren vorzusehen. Eine Zustimmung i. S. von Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie liegt nur dann vor, wenn sie sich auf jedes Exemplar der Ware erstreckt, für das die Erschöpfung geltend g...