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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 24

Die Erbauseinandersetzung

Wie man Erbstreitigkeiten vermeidet

Rüdiger Apel

In Deutschland wird in den künftigen 10 Jahren mehr vererbt als jemals zuvor. Nach einer in 2011 veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge sollen bis zum Jahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von rund 2,6 Bil. € vererbt werden. Dabei kann nach dieser Studie mit durchschnittlich 305.000 € pro Erbfall und rund 153.000 € pro Erbe gerechnet werden. Sind mehre Personen beteiligt, oder müssen sich mehrere Erben z. B. eine Immobilie teilen, kommt es häufig zu Streit. Wie eine Postbankstudie belegt, kommt es bei jeder sechsten Erbschaft zu einem Streit. Dies liegt in der Regel an einer teilweise schwierigen Erbenkonstellation. Neben ungünstigen Geschwisterkonstellationen sind Zweit- und Drittehen, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Patchworkfamilien mit Kindern streitanfällig. Aber auch wenn sich die Erben nicht streiten kommt es zwangsläufig zwischen den jeweiligen Erben zu einer Erbauseinandersetzung. Hierunter sind aber keine Streitigkeiten zwischen diesen Personen gemeint, sondern ein normaler Vorgang im Rahmen des Erbrechts. Man versteht darunter lediglich die Aufteilung des Nachlasses unter ...