Frage der Erfassung von Umsatzsteuererstattungen als außerordentliche Einkünfte und Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34
Abs. 2 Nr. 4 EStG
Leitsatz
1. Bei einer Umsatzsteuererstattung handelt es sich nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Eine Vergütung
setzt eine Leistung und eine Gegenleistung voraus, dies ist bei Steuern und Steuererstattungen gem. § 3 AO gerade nicht der
Fall.
2. Im Fall von Geldspielautomatenumsätzen ist die zu jedem einzelnen Spielerumsatz durchgeführte Tätigkeit nicht mehrjährig.
Das Entgelt, welches der Spieler für die Automatennutzung in den Spielautomaten einwirft, berechtigt jeweils zum Spiel über
einen Zeitraum von einigen Minuten oder allenfalls Stunden und nicht über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2901 Nr. 47 DStR 2013 S. 8 Nr. 37 DStRE 2013 S. 1296 Nr. 21 DStZ 2012 S. 5 Nr. 1 EFG 2012 S. 124 Nr. 2 JAAAD-98606
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