Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzwerte 2012 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-98466 Zum ändert sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Werte sind am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2011 I S. 2421). Die überwiegend steigenden Werte spiegeln die insgesamt positive Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2010 wieder, da diese die Basis für die Sozialversicherungswerte für 2012 bildet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 50.850 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 45.900 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 3.825 €/Monat, 45.900
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 5.600 €/Monat, 67.200
€/Jahr / 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung | |
West / Ost: | 6.900 €/Monat, 82.800
€/Jahr / 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr |
Bezugsgröße
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 2.625 €/Monat, 31.500
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 2.625 €/Monat, 31.5000
€/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €... |