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Oman; | Änderung der Körperschaftsteuersätze
Zum wurden die Körperschaftsteuersätze geändert. Gesellschaften, die im Eigentum omanischer Staatsangehöriger stehen, und Gesellschaften mit wenigstens 51 % omanischer Beteiligung werden wie folgt besteuert: Steuerfreiheit bis 30 000 Oman Rial Einkommen, darüber 12 % (bisher 7,5 %). Für Gesellschaften mit weniger als 51 % omanischer Beteiligung gelten folgende Steuersätze: Einkommen bis zu 30 000 OR ist steuerfrei, die nächsten 100 000 OR des Gewinns werden mit 15 %, die nächsten 150 000 OR mit 20 %, darüber hinaus mit 25 % besteuert. Unternehmensgewinne natürlicher Personen unterliegen den Steuersätzen wie Gesellschaften, die im Eigentum omanischer Staatsangehöriger stehen.