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IWB 15/1999

Bhutan; | Einkommensteuersystem

Zum 1. 1. 1999 wurde erstmals ein umfassendes Einkommensteuersystem eingeführt. Bisher waren nur Lohnzahlungen steuerpflichtig. Jetzt sind auch Kapital- und Mieteinkünfte, Beratungshonorare, Ernteeinnahmen sowie Einkommen aus anderen Quellen (z. B. Leasing von Produktionsanlagen und Maschinen oder von privaten Kraftfahrzeugen) steuerpflichtig. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind keine Abzüge zulässig. Von Zinseinnahmen und Dividenden können 10 000 Ngultrum (BTN), von Ernteeinnahmen und sonstigen Einnahmen 30 % der Einnahmen abgezogen werden. Mieteinnahmen können um 10 % für Reparatur- und Instandhaltungskosten gekürzt werden, außerdem sind Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge und lokale Steuern abzugsfähig. Es gilt ein progressiver Teilmengentarif; bis zu 50 000 BTN jährli...