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IWB Nr. 24 vom Seite 912

Bundestag genehmigt Änderung des DBA mit Slowenien

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf eingebrachte geänderte DBA mit der Republik Slowenien (17/7917) gebilligt.

Zunächst wird Artikel 26 des geltenden DBA geändert. Dieser regelt den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten entsprechend dem aktuellen OECD-MA.

[i]Änderung des DBA mit Slowenien im Bereich des InformationsaustauschesEr bezieht sich auf Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten zur Verwaltung und Durchsetzung betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung voraussichtlich erheblich sind, und ist damit nicht auf die Abkommenssteuern beschränkt. Die Informationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke, wie zur Aufdeckung von Geldwäschedelikten oder Terrorismusfinanzierung, verwendet werden.

Zudem wird die Nummer 5 des Schlussprotokolls zum geltenden DBA angepasst. Die geänderte Nummer 5 enthält einige zusätzliche Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten (Datenschutzklausel).

Abschließend werden die Ratifikation und das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls geregelt.

Das Änderungsprotokoll tritt wie üblich am Tag des Austausches der Ratifikations...