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Wirtschaftsrecht; | Verstoß gegen Vertragsrecht durch belgisches Vereinigungsrecht
In der Rs. C-172/98 hat der EuGH am folgende Entscheidung getroffen: (1) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 12 EG) verstoßen, indem es für die Verleihung der Rechtspersönlichkeit an eine Vereinigung verlangt, daß, je nach den Umständen, ein belgisches Mitglied dem Vorstand der Vereinigung angehört oder eine Mindestanzahl von Mitgliedern — die zudem die Mehrheit darstellen muß — die belgische Staatsangehörigkeit besitzt. (2) Kostenentscheidung.