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Steuerrecht; | Vermietung von Plätzen für Betäubungsmittelverkauf
Mit hat der EuGH die Rs. C-158/98 wie folgt entschieden: Art. 2 der 6. MwSt-Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 ist so auszulegen, daß die Vermietung eines für den Verkauf von Betäubungsmitteln benutzten Platzes unter Voraussetzungen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.