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Sozialrecht; | gleiches Entgelt für Männer und Frauen
Der wie folgt entschieden: Eine gleiche Arbeit i. S. des Art. 119 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 141 EG) oder der Richtlinie 75/117/EWG des Rates v. zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen liegt nicht vor, wenn eine gleiche Tätigkeit über einen erheblichen Zeitraum von AN mit unterschiedlicher Berufsberechtigung ausgeübt wird (EuGH-Bull. 13/99 S. 3).