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Einkommensteuer; | Au-pair-Tätigkeit mit Sprachlehrgang und -prüfung vor einem Auslandsstudium als Berufsausbildung
Ein Au-pair-Verhältnis ist (Teil der) Berufsausbildung, wenn es der Vorbereitung auf ein Auslandsstudium dient, jedenfalls wenn nachgewiesen wird, daß während der Tätigkeit die durch Zeugnis bestätigte sprachliche Qualifikation für das Auslandsstudium erworben wird ( 4 98 135 K 1, rkr., EFG S. 562). •Hinweis: Nach Auffassung des FG befindet sich nach der für das Streitjahr 1997 maßgebenden Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990 — jetzt § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG — in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich auf den Berufsabschluß vorbereitet. Hierbei werde das Berufsziel weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt, so daß eine kontinuierlich durchgeführte Ausbildung selbst dann noch als Berufsausbildung anzusehen sei, wenn sie sich in mehr...