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FG Baden-Württemberg 08.12.1998 4 K 111/98, IWB 13/1999

Einkommensteuer; | keine Änderung des ESt-Bescheids bei Besteuerung im Einklang mit Verwaltungsanweisung

Hat ein Auslandslehrer ohne inländischen Wohnsitz für die Jahre 1988 und 1989 ESt-Erklärungen abgegeben und darin u. a. die Besoldungszahlungen des Bundesverwaltungsamts als Einkünfte erklärt, so können die erklärungsgemäß ergangenen Bescheide nicht später nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in der Weise geändert werden, daß die genannten Zahlungen außer Ansatz bleiben. Das gilt auch dann, wenn dem FA bei den ursprünglichen Veranlagungen die genaue Gestaltung des Rechtsverhältnisses zum Bundesverwaltungsamt nicht bekannt war (FG Ba-Wü., Außensen. Stuttgart, Urt. v. - 4 K 111/98, EFG 1999 S. 453). •Hinweis: Der Kl. war in den Streitjahren 1988 und 1989 an einer deutschen Schule in Kairo tätig und hatte auch dort seinen Wohnsitz. Sein Dienstverhältnis bestand nur zu dem ausländ. Schulträger; die Besoldungsbezüge erhielt er jedoch aussc...BStBl 1989 II S. 164BStBl I S. 164BStBl 1998 II S. 22